10.2: Die Pedibus-Regeln
Autoren: | |
Publikation: | 5.3.2015 |
Lernstufen: | 2, 3 |
Übersicht: | Ein Mitarbeiter des Rathauses kommt in die Schule und begutachtet die vorgeschlagene Streckenführung für den Pedibus. Außerdem werden gemeinsam die Regeln für den Pedibus aufgestellt. |
Angestrebte Kenntnisse: |
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Wortschatz: | Verkehrssicherheitsregeln |
Dauer: | 1 Stunde |
Material: |
Für jede Gruppe:
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Herkunft: | La main à la pâte, Paris |
Vorbemerkung
Es lohnt sich, für diese Unterrichtsstunde einen Mitarbeiter des Rathauses oder besser einen Verkehrspolizisten zu bitten, dabei zu sein. Dieser kann die vorgeschlagene Streckenführung begutachten und gegebenenfalls Änderungsvorschläge machen. Ansonsten übernimmt die Lehrerin diese Rolle. Der Verkehrspolizist kann zusammen mit der Klasse die Haltestellen festlegen.
Abb. 1: Ein Verkehrspolizist begutachtet die von den Schülern vorgeschlagene Streckenführung [1].
Diskussion (alle zusammen)
Es muss beschlossen werden, ob der Pedibus die Kinder nur zur Schule bringt, oder ob er sie auch wieder nach Hause bringt. Letzteres bedeutet eine sehr genaue Absprache, da die Schüler eventuell zu unterschiedlichen Zeiten Schulschluss haben. Außerdem gehen manche in den Hort, andere nicht, andere wiederum haben (an manchen Tagen) außerschulische Veranstaltungen (Sport, Musik). Es muss abgewogen werden, ob genügend Schüler den Nachmittags-Pedibus nutzen würden. Die Klasse kann auch entscheiden, den Pedibus nachmittags zweimal "gehen" zu lassen.
Diskussion (Gruppenarbeit)
Die Schüler arbeiten in kleinen Gruppen an der weiteren Planung des Pedibusses. Die verschiedenen Aufgaben sind im Arbeitsblatt 39 (Aufgabenliste für die Einrichtung eines Pedibusses) zusammengefasst. Jede Gruppe kann sich einer Aufgabe widmen.
Zeitplan
Für jede Strecke müssen die Zeiten bestimmt werden, an denen der Pedibus an den verschiedenen Haltestellen hält. Es muss berücksichtigt werden: die Gehzeit der Gruppe, die Ankunftszeit in der Schule, die Anzahl der Haltestellen, maximale Zeit für den Schulweg (15 Minuten).
Abb. 2: Bestimmung der Zeiten zwischen den Haltestellen [1].
Begleitpersonen
Es muss eine Terminplanung für die Eltern erstellt werden. Man sollte drei Begleitpersonen für 15 Schüler einplanen. Zunächst wird auf den Fragebogen nachgeschaut, welche Eltern sich als potentielle Begleitpersonen gemeldet hatten. (Vielleicht haben manche Eltern auf dem Fragebogen angekreuzt, dass sie als Begleitperson nicht zur Verfügung stehen, weil ihnen die Aufgabe nicht ganz klar war. Man sollte sie eventuell erneut fragen.)
Die Schüler können zum Beispiel im Klassenraum oder anderswo in der Schule einen großen Terminplaner anbringen, in denen die Eltern eintragen können, an welchen Tagen sie zur Verfügung stehen. Auch könnten Schüler in dem Terminplaner vermerken, wann sie nachmittags außerschulische Veranstaltungen haben.
Die Charta für die Benutzung des Pedibusses
Es wird eine Charta für Schüler und Eltern erstellt. Dort werden die Pedibus-Regeln beschrieben: was zu tun ist, wenn ein Schüler sich verspätet oder krank ist, oder welche Verpflichtungen jeder eingeht. Diese Charta wird von jedem Schüler und den Eltern unterschrieben. Man kann auch eine Charta für die Schüler und eine andere Charta für die Eltern aufsetzen.
Abb. 3: Mädchen beim Zusammenstellen der Charta für den Pedibus [1].
Verkehrssicherheitsregeln
Es müssen Verkehrssicherheitsregeln für den Pedibus aufgestellt werden. Diese können Teil der Charta sein. Wie/wo entlang müssen die Schüler gehen? Wie sind sie gekleidet? Müssen sie eine Warnweste tragen? Welche Verkehrsregeln gelten für den Pedibus? [2]
Daten der Eltern
Es werden die Daten der Eltern gesammelt und erfasst. Entweder hat die Lehrerin bereits eine Klassenliste mit Adressen und Telefonnummern oder die Schüler erfragen sie bei den Familien (zum Beispiel mittels eines Formulars).
Benötigt werden: Vor- und Nachname des Schülers und seiner Eltern sowie die genaue(n) Adresse(n) und Telefonnummer(n). Diese Liste wird an alle Begleitpersonen verteilt. Umgekehrt besitzen alle Eltern die Daten der Begleitpersonen.
Abb. 4: Charta und Sicherheitsregeln für den Pedibus [1].
Der Pedibus-Pass
Und schließlich können noch Pedibus-Pässe entworfen werden, für die Schüler und die Begleitpersonen. Auf dem Schülerpass könnte zum Beispiel stehen: der Name, der Vorname, die Schule, die Klasse, die Haltestelle, die Pedibus-Linie und die Person, die informiert werden soll, wenn es Probleme gibt. Auf dem Begleiter-Pass könnte stehen: der Name, der Vorname, die Schule, die Pedibus-Linie. Außerdem könnte man jeden Pass noch mit einem Foto des Inhabers versehen.
Abb. 5: Ein Pedibus-Pass [1]
Gemeinsame Erörterung
Am Ende der Unterrichtsstunde präsentiert jede Gruppe, was sie gemacht hat. Die Klasse diskutiert, ob sie mit dem Gesamtergebnis zufrieden ist.
Ein besonderes Augenmerk sollte die Klasse auf das Problem der Verspätungen richten. Was tun, wenn jemand zu spät kommt? Der Pedibus funktioniert nur dann gut, wenn man nicht auf einzelne Schüler warten muss. Sonst kommen nämlich alle Schüler zu spät zur Schule. Ein Pedibus ist wie ein öffentliches Verkehrsmittel: Man muss pünktlich an der Haltestelle sein, sonst hat man den Bus verpasst. Damit die Gehzeit für die gesamte Strecke nicht allzu lang wird, sollte man auch nur kurz an den einzelnen Haltestellen warten – höchstens eine Minute. Die Haltestellen sind auch nicht überdacht, ein weiterer Grund nur kurz zu halten.
Zusammenfassung
Die Klasse formuliert gemeinsam eine Schlussfolgerung.
Beispiel:
Fußgänger (oder auch Radfahrer) sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Für den Pedibus müssen strenge Regeln eingehalten werden.
Fußnoten
1:
Abb. 1, 2, 3, 5: 5. Klasse von Anne-Marie Lebrun (Bourg-la-Reine)
Abb. 4: Klasse von Bénédicte Lubineau (Senlis)
2: Auf der Seite des ADAC gibt es Fragebogen, mit denen die Schüler ihre Kenntnisse der Verkehrsregeln testen können.
Letzte Aktualisierung: 29.11.2023